Einspeisevergütung für Photovoltaik

 

Photovoltaikanlagen werden durch die Bundesregierung mit dem  Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Das EEG bietet durch feste Vergütungssätze und einen 20jährigen Vergütungszeitraum hohe Planungs- und Investitionssicherheit. Die Vergütungssätze sind differenziert nach kleinen und großen Anlagen, sowie nach Dachanlagen und Freiflächenanlagen. Es besteht ein Anspruch auf Einspeisevergütung für den erzeugten Strom gegenüber dem jeweiligen Netzbetreiber (Energieversorgungsunternehmen).

 

Netzeinspeisung

bis 10 kW

ab 10 kWp bis 1 MWp

ab 1 MWp bis 10 MWp

seit 01.01.2012

24,43 ct/kWh

21,98 ct/kWh

18,33 ct/kWh

ab 01.04.2012

19,50 ct/kWh

16,50 ct/kWh

13,50 ct/kWh