Photovoltaikanlagen werden durch die Bundesregierung mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Das EEG bietet durch feste Vergütungssätze und einen 20jährigen Vergütungszeitraum hohe Planungs- und Investitionssicherheit. Die Vergütungssätze sind differenziert nach kleinen und großen Anlagen, sowie nach Dachanlagen und Freiflächenanlagen. Es besteht ein Anspruch auf Einspeisevergütung für den erzeugten Strom gegenüber dem jeweiligen Netzbetreiber (Energieversorgungsunternehmen).
Netzeinspeisung | bis 10 kW | ab 10 kWp bis 1 MWp | ab 1 MWp bis 10 MWp | |||
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seit 01.01.2012 | 24,43 ct/kWh | 21,98 ct/kWh | 18,33 ct/kWh | |||
ab 01.04.2012 | 19,50 ct/kWh | 16,50 ct/kWh | 13,50 ct/kWh |