Problemlose Finanzierungen und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten

Finanzierung

Die Finanzierung einer Photovoltaikanlage ist mittlerweile bei den Banken standarisiert worden, d.h. bei Endkunden mit sogenannten Solarkleinanlagen, werden ohne Grundschuldeintragungen bzw. Dienstbarkeiten der ortsansässigen Banken finanziert.

Die Förderung des gesetzlich geregelten Energie-Einspeise-Gesetzes (EEG) und deren Erträge werden zur Besicherung der Investition der PV-Anlagen herangenommen.

Steuern

Eine Solaranlage ist nicht nur ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll, sondern eröffnet dem Investor auch interessante steuerliche Möglichkeiten. 

Der Betrieb einer Photovoltaikanlage ist mit einer Vielzahl von steuerlichen Auflagen verbunden. Nach der Anmeldung des Betriebes ist man zur Abgabe von diversen Mitteilungen an das Finanzamt verpflichtet. Die Ergebnisse müssen in der Einkommensteuererklärung deklariert werden. Zusätzlich sind regelmäßige Umsatzsteuermeldungen abzugeben. Eventuell sind die Investoren auch verpflichtet, jährliche Gewerbesteuererklärungen abzugeben.

Andererseits können Investoren auch steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Neben den Abschreibungen der Solaranlage können auch Sonderabschreibungen oder Investitionsabschreibungen beim Finanzamt geltend gemacht werden.